Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs www.infodatenschutzblog.com für März, 2008.
- Datenschutz (23)
- Dies&Das (13)
- Gutachter (1)
- In eigener Sache (1)
- IT-Sicherheit (1)
- Selbstdatenschutz (1)
- 26.10.2011: "Gefällt mir nicht": Bärendienst - Datenschutz
- 9.9.2011: E-Call - Segen oder Fluch?
- 8.6.2011: Info: Neue Mitgliedschaften
- 14.4.2011: EDV/IT- & Bewertungssachverständiger (Gutachter)
- 29.12.2010: Nicht mehr im BvD!
- 5.12.2010: Wo isser denn, ...
- 3.3.2010: Vorratsdatenspeicherung ade!
- 17.2.2010: Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
- 2.2.2010: Gratis-Report: Die Tricks der Projektvermittler und Agenturen
- 9.1.2010: Privatsphären-Fundamentalist
Archive für März 2008
Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
19.3.2008 von Lutz Ressmann.
Nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (siehe auch dieses Blog), kann es nicht überraschen, dass das BVG nunmehr auch eine Einstweilige Anordnung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Damit sind Teile des Gesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Daten dürfen bei den Providern zwar gespeichert werden, aber von den Ermittlern nur bei besonders schweren Straftaten abgerufen werden. Die Beschwerde von mehr als 30.000 Bürgern gegen dieses die Grundrechte massiv beeinträchtigenden Gesetzes zeigt also bereits erste Wirkungen. Solche Eilanträge vor dem BVR gehen nur selten durch.
Die Formulierungen des Gerichts, wie “den Betroffenen können Nachteile von ganz erheblichem Gewicht” drohen, lassen vor allem vor dem Hintergrund der letzen Urteile erwarten, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in wesentlichen Teilen oder sogar ganz gekippt wird. Da es ein europäisches Gesetz ist, wird Deutschland wohl auch mit der EU in Konflikt geraten. Das Gericht scheint sich darum nicht zu scheren, und das ist gut so! Ich kann nur laut Beifall klatschen: Das BVG spricht z.B. sensationell gute Urteile zum Schutz der Bürgerrechte!
Geschrieben in Datenschutz | Drucken | Keine Kommentare »
Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung
11.3.2008 von Lutz Ressmann.
Wie vermutet, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr auch die in einigen Bundesländern durchgeführte automatische Erfassung von Autokennzeichen für unzulässig erklärt. Wiederum ein Tag für den Datenschutz! Und nicht nur das: Die um sich greifenden Totalüberwachungen bringen meist nichts, sind aber recht teuer. Die überwachten Schäfchen, sprich Steuerzahler müssen diesen Irrsinn auch noch finanzieren. Das BVG hat damit also auch eine Kostenbremse gezogen. Auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung wird das hoffentlich bald der Fall sein.
Geschrieben in Datenschutz | Drucken | Keine Kommentare »