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Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
Nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (siehe auch dieses Blog), kann es nicht überraschen, dass das BVG nunmehr auch eine Einstweilige Anordnung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Damit sind Teile des Gesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Daten dürfen bei den Providern zwar gespeichert werden, aber von den Ermittlern nur bei besonders schweren Straftaten abgerufen werden. Die Beschwerde von mehr als 30.000 Bürgern gegen dieses die Grundrechte massiv beeinträchtigenden Gesetzes zeigt also bereits erste Wirkungen. Solche Eilanträge vor dem BVR gehen nur selten durch.
Die Formulierungen des Gerichts, wie “den Betroffenen können Nachteile von ganz erheblichem Gewicht” drohen, lassen vor allem vor dem Hintergrund der letzen Urteile erwarten, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in wesentlichen Teilen oder sogar ganz gekippt wird. Da es ein europäisches Gesetz ist, wird Deutschland wohl auch mit der EU in Konflikt geraten. Das Gericht scheint sich darum nicht zu scheren, und das ist gut so! Ich kann nur laut Beifall klatschen: Das BVG spricht z.B. sensationell gute Urteile zum Schutz der Bürgerrechte!