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- 5.12.2010: Wo isser denn, ...
- 3.3.2010: Vorratsdatenspeicherung ade!
- 17.2.2010: Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
- 2.2.2010: Gratis-Report: Die Tricks der Projektvermittler und Agenturen
- 9.1.2010: Privatsphären-Fundamentalist
Archiv der Kategorie Datenschutz
“Gefällt mir nicht”: Bärendienst - Datenschutz
26.10.2011 von Lutz Ressmann.
Heute muss ich ausnahmsweise mal gegen einige meiner Kollegen wettern, vor allem die aus Schleswig Holstein, deren Arbeit ich ansonsten sehr schätze.
Was soll der Bohei rund um den “Gefällt mir” und ähnliche Buttons von Facebook & Co. Nicht dass ich etwa ein Fan von Facebook wäre, aber ist die Streiterei um den “Gefällt mir Button” nicht im Grunde ein Kampf gegen Windmühlen? Haben wir nicht bedeutendere Aufgaben zu lösen in Sachen Datenschutz? Wenn so ein Button ein Problem darstellt und jetzt selbst kleine Webseitenbetreiber angegangen werden, dann müßten wir das Internet am besten gleich begraben.
Ich sehe schon wieder ganze Bataillione von Abmahnvereinen, die sich auf jede beliebige Webseite stürzen und schauen ob da ein derart böser Button enthalten ist und dann: Na, Sie wissen schon. Wir leisten dem Datenschutz damit einen Bärendienst. Beliebt werden wir uns damit nicht machen, zumal nicht einmal rechtlich geklärt ist, ob der Button zulässig ist oder nicht. Zu verhindern ist er als solcher eh nicht, da der Betreiber nicht in Deutschland sitzt. Und sich jetzt möglicherweise in eine Prozesslawine mit 10-tausenden Webseitenbetreibern zu begeben und möglicherweise auch noch zu unterliegen, kann doch nicht allen Ernstes Aufgabe des Datenschutzes sein.
Wir sollten die Ressourcen lieber dazu verwenden, mehr “Aufklärung” zu betreiben und den Leuten nahezulegen das Thema Privatsphäre und IT-Sicherheit etwas ernster zu nehmen und darauf zu achten, welche Dienste man nutzt und welche Informationen man freigibt. Wenn man sich schon auf die Suche nach Lücken im Datenschutz machen will, dann würde ich vorschlagen, eher danach zu forschen, welche Unternehmen in Deutschland denn den Datenschutz ordnungsgemäß umsetzen. Dazu würde es genügen, sich für ein verpflichtendes Datenschutz-Audit einzusetzen, wie es das BDSG eigentlich vorgibt. Damit machen wir uns sicher auch nicht unbedingt beliebt, aber dem Datenschutz wird dann endlich so genüge getan, wie es bereits seit Jahren der Fall sein müßte.
Also liebe Kollegen, laßt diesen Blödsinn einfach bleiben und konzentriert Euch auf die Dinge, die uns wirklich weiter bringen!
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E-Call - Segen oder Fluch?
9.9.2011 von Lutz Ressmann.
Die EU will wieder einmal gehörig in unsere Freiheit eingreifen. Sie will ab 2015 in Neuwagen verpflichtend E-Call einführen. Mit diesem System soll die Sicherheit der Fahrer im Fall von Notfällen erhöht werden. Das System kontaktiert im Falle spezifischer Notfälle (z.B. Auslösen des Air-Bags) automatisch die nächstegelegne Notrufzentrale, die dann angeblich schneller reagiert und einen Rettungswagen schickt..
Was ist davon zu halten. Abgesehen davon, dass die Idee an sich vielleicht gar nicht mal so schlecht ist, ist sie dennoch kaum praxistauglich. Ich möchte nicht wissen, wie viele Fehlalarme ausgelöst werden und die Krankenwagen umsonst rausmüssen. Desweiteren werden die Rettungsdienste an sich auch nicht schneller. Wenn ein Wagen im Einsatz ist, muss der nächste (weiter entfernte) ran, usw. Von den Betriebskosten eines solchen Systems gar nicht erst zu reden. Da wäre ein Ausbau des Rettungswesens sicher die bessere Investition, zumal dann auch Menschen ohne Auto davon profitieren würden.
Aus Sicht des Datenschutzes ist aber sicher entscheidend, dass hier natürlich vermutlich etwas ganz anderes dahintersteckt. Die installierten Chips werden mit Sicherheit zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt und dass ist wöhl kaum im Sinne des freiheitsliebenden Bürgers. Datenschützer sollten sich schon einmal schon einmal in Stellung bringen. EU-Bürokraten machen niemals Pause (Büroraten allgemein).
Sollte das Ganze wirklich Pflicht werden, werde ich, dfalls ich nach 2015 einen Neuwagen kaufe, dafür sorgen, dass der Chip deaktiviert wird und dies akribisch prüfen. Es ist vermutlich ohnehn eine gute Idee, sein Fahrzeug dahingehend gründlich zu untersuchen. Wer weiß, vielleicht ergibt sich daraus noch ein lukatives Geschäftsfeld …
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Vorratsdatenspeicherung ade!
3.3.2010 von Lutz Ressmann.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht wie erwartet sein Urteil gefällt und die unselige Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Die Bundesregierung (oder besser die Vorgängerregierung) und die Sicherheitsfanatiker haben damit eine schwere Schlappe erlitten. Nicht zum ersten Mal, und das ist gut so! Ich bin ja von Anfang an gegen die Vorratsdatenspeicheurng zu Felde gezogen und damit ist mein Jubel verständlich.
Allerdings sage ich allen, die sich zurecht darüber freuen: Das war nur eine Schlacht, eine entscheidende zwar, aber der Krieg gegen den freien Bürger ist nach wie vor in vollem Gange. Die Sicherheitsfanatiker und Menschenschinder stehen bereits wieder Gewehr bei Fuß und wollen dem Bürger allen Ernstes weiß machen, dass nunmehr dem Vertrechen Tür und Tor geöffnet sei. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Leute, die selbst das Gesetz wissentlich und millionenfach brechen, haben Angst vor Verbrechern. In Wirklichkeit haben sie nur Angst um ihre Macht und ihr Geld. Infolgedessen, werden sie alles daransetzen, so schnell wie möglich ein “neues” Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir müssen hier weiter sehr wachsam sein, denn die Sicherheitshysteriker müssen ja die Veratwortung für diesen Supergau nicht selber tragen.
Zumindest die finanzellen Auswrkungen dieses Desasters müssen jetzt die Steuerzahler tragen, denn die Telekommunikationswirtschaft fordert nun etwa 1 Mrd. EUR vom Staat für die Löschung der Daten. Und der traurige Witz ist: Der Steuerzahler hat als Kunde der Wirtschaft für den Aufbau der Überwachungsmaschinerie bereits bezahlt. Dieses Thema ließe sich endlos fortsetzen, aber ich lasse das lieber, sonst ist die Freude gleich wieder dahin …
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Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
17.2.2010 von Lutz Ressmann.
Mit dem Ankauf der Steuer-CDs hat nunmehr der Staat die Büchse der Pandora endgültig geöffnet und sein “wahres” Gesicht gezeigt. Bürgerrechte und die Bewahrung der rechtsstaatlichen Ordnung bedeuten im nichts. Vor allem nicht, wenn er sich als moderner Robin Hood aufspielen kann und meint, etwas Geld in seine maroden Kassen spülen zu können. Der Zweck heiligt die Mittel lautet das Motto. Steuerhinterziehung ist das schlimmste Verbrechen überhaupt (Steuerverschwendung, Betrug und Untreue dagegen ausdrüklich geheiligt). Datenschutzvergehen, Diebstahl und Hehlerei und in absehbarer Zukunft sicher auch noch Mord werden vom Staat gedeckt. Schlimmer noch, mit unseren Steuergeldern werden Diebe, Hehler und sonstige Verbrecher auch noch fürstlich entlohnt. Da gewinnt der Aussprch der “spätrömischen Dekadenz” doch gleich an besonderder Bedeutung. Es war in der Geschichte immer und stets die verlotterte Staatsmoral ihrer jeweiligen Mandatsträger und Herrscher, die die Kulturen in den Abgrund geführt haben. Das wird auch diesmal wieder so sein und ist bereits in vollem Gange.
Doch was bedeutet der Ankauf der Steuer-CDs denn nun für die Praxis von Unternehmen und Freiberuflern? Nun, diese werden sich den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit wesentlich intensiver zuwenden müssen als bisher, und zwar umso mehr, je mehr sensible Daten sie verarbeiten. Vor allem Steuerberater und Rechtsanwälte werden neben Banken und Vermögensverwaltern besondere Sorgfalt an den Tag legen müssen. Denn das Signal des Staates ist eindeutig: Ich spreche Dich (den Dieb, Hehler, usw.) von allen Sünden frei, ja ich werde Dich fürstlich entlohnen, solange Du mir nur hilfst, meine Kassen zu füllen.
Die Aufgaben, die da betriebsintern in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit zu erfüllen sind, sind Legion. Auch, wenn Sie dazu evtl.nicht verpflichtet sind, sind sind Sie gut beraten, rechtzeitig einen Experten beizuziehen, der Sie bei dieser Aufgabe unterstützt. Wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, wird es zu spät sein. Sie können Ihre Steuerberatungspraxis, Anwaltspraxis, usw. nämlich schließen, wenn eine Daten-CD Ihrer Mandantschaft das Haus verläßt. Und schlimmer noch: Man wird Sie für diesen Diebstahl auch noch persönlich in die Haftung nehmen und Schadenersatzforderungen Ihrer werten Mandantschaft werden folgen. Also werden Sie aktiv!
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Privatsphären-Fundamentalist
9.1.2010 von Lutz Ressmann.
Es wird immer doller. Selbst die Mainstrem-Medien, die ja ansonsten jeden Datenschutz-Skandal schon allein wegen der Auflage ausschlachten bis zum geht nicht mehr, haben damit begonnen, Datenschützer zu verunglimpfen. Im Kommentar einer großen deutschen Tageszeitung hinter der immer kluge Köpfe sitzen, las ich kürzlich etwas von “Privatsphären-Fundamentalisten”. Gemeint waren damit offenbar Datenschützer, die gegen übertriebene Sicherheitsmaßnahmen, Totalüberwachung und Vorratsdatenspeicherung zu Felde ziehen. Und übrigens das Recht auf Privatspäre als Basis für ihr Tun als Grundlage haben.
Wie weit sind wir gekommen? Datenschützer und Menschen, die die Grundrechte verteidigen, werden mit solchen Begriffen auf die gleiche Stufe gestellt wie Terroristen. Das ist ein starkes Stück. Das soll unabhängiger Journalismus sein? Offenbar werden mittlerweile auch die Kommentare aus Pressemitteilungen der Parteizentralen abgeschrieben. Und wenn Datenschützer Privatsphären-Fundamentalisten sind, dann sind Journalisten Meinungs-Fundamentalisten. Man könnte auch sagen Schreiberlinge, die die grundgesetzliche Ordnung zunehmend untergraben.
Mittlerweile komme ich immer mehr zu dem Schluss, dass das Internet inzwischen eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, an unabhängige Informationen ohne Manupulations-Absicht zu kommen. Vorausgesetzt, die Seiten werden nicht von den gleichen Leuten betrieben, die hinter den Mainstrammedien stehen. Es klingt paradox: Das Medium, bei dem man am genausten in Sachen Datenschutz und Privatsphäre hinschauen muss, ist gleichzeitig das unabhängigste und ehrlichste. Deswegen wird es ja auch so häufig diffamiert und der Staat versucht zunehmend Einfluß darauf zu nehmen. Die Mächtigen haben Angst, die Menschen nicht mehr so wie in der Vergangenheit manipulieren zu können. Und die Finanziers, die in Wirlichkeit hinter der Politik, stehen fürchten um ihren Reichtum, der nur allzu häufig durch Manipulation der Massen entsteht.
Aber der Rohrkrepierer “Schweinegrippen-Impfung” (geplant war die Massen-Impfung der gesamten Bevölkerung aber nur knapp 10 % haben sich trotz massivem Medienterrors manipulieren sprich impfen lassen) macht irgendwie Hoffnung. Eine kleine Hoffnung, aber immerhin. Es ist die Hoffung, dass die Bevölkerung langsam aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und sich bewusst gegen Medien und Politik stellt. Das Leben endlich selbst in die Hand nimmt. Aber der Weg ist noch weit.
Ich bin also gerne ein Privatsphären-Fundamentalist. Die Freiheitliche Ordnung und meine Rechte als freier Bürger werde ich immer und stets verteidigen, bis zum allerletzten Atemzug. Ob es den Politikern und Schreiberlingen der Mainstreammedien nun paßt oder nicht!
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Angst essen Seele auf!
30.12.2009 von Lutz Ressmann.
Die Überschrift ist Titel eines gleichnamigen Films aus den 70er. Hier geht es mir nur darum, festzustellen, wie uns mit Angstmacherei der der Alltag versaut wird und wie mit Angstmacherei Geschäfte gemacht werden. Das damit auch unsere persönliche Freiheit Schaden nimmt, versteht sich von selbst.
Nehmen wir als Beispiel doch einnal das gescheiterte Attentat auf ein US-Flugzeug dieser Tage (ein anderes schönes Beispiel wäre der Klimawahnsinn, aber das ist ein anderes Thema). Da steigt ein durchgeknallter Neger, den man wohl vorher schon hätte ertappen können, in ein Flugzeug mit etwas Sprengstoff. Offenbar war er zu blöd es auch wirklich durchzuführen und die Passagiere konnten ihn ohne weiteres überwältigen. Das sieht irgendwie nicht nach professionellem zu allem entschlossenen Attentäter aus. Die ach so viel gelobten Kontrollen an den Flughäfen haben offensichtlich total versagt. Und jetzt versucht man uns einzureden, wir müssten eben noch mehr Kontrollen haben.
Auf mich wirkt die ganze Sache irgendwie inszeniert. Die Sicherheitsfanatiker wollen eben wieder neue Kontrollen schaffen, um unbescholtene Bürger immer mehr überwachen zu können. Das scheint sie irgendwie sexuell zu erregen. Und natürlich wollen Sie die Konjunktur der Hersteller von Überwachungsgeräten ankurbeln. Und das klappt eben am besten mit Angstmacherei.
Nacktscanner, usw. müssen her, sonst haben wir keine Sicherheit! Die Jubelpresse stimmt sich schon ein. Die Spirale wird sich immer weiterdrehen, solange, bis sie endgültig in unsere Wohnungen und Häuser eingedrungen sind und auch hier ihr Netz der totalitäten Kontrolle ausgelegt haben. Zur absoluten und allerbesten aller Sicherheitswelten gehört natürlich auch ein in den Körper implantierter Mikrochip. Es wird nicht mehr lange dauern und es wird auch darüber diskutiert, oder z.B. im Zuge von Impfaktionen einfach heimlich gemacht. Schöne neue Welt.
Ich fordere unsere Verfassungsrichter nochmals dazu auf: Machen Sie dem Spuk endlich ein Ende. 2010 haben Sie ja wieder Gelegenheit dazu. Sollten Sie dem Ganzen keinen Riegel vorschieben, dann ist die freie Welt spätestens ab 2010 nur noch Geschichte. Danke!
Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Und wer die Freiheit beschränkt, nur um Sicherheit zu gewinnen, verliert am Ende beides! Das soll sich insbesondere die neue Regierungskoalition hinter die Löffel schreiben, die sich ebenfalls um die Persönlchkeitsrechte nicht besonders zu scheren scheint.
Ich würde gerne auch mal wieder etwas Positives schreiben, aber es will mir nichts einfallen, was man an dieser Stelle Positives schreiben könnte. Das Thema ist einfach zu ernst und die negative Energie hat in unserer Gegenawart nur mal die Überhand gewonnen. Ich hoffe, dass wir da auch mal wieder raus kommen, aber es sieht nicht gut aus. Wir kommen nur wieder heraus, denn sich die Büger unseres Landes mal wieder in zivilem Ungehorsam üben, also eben nicht gehorchen und den Polikern die Rote Karte zeigen. Auch das Verhalten kann man überdenken und ändern: Man kann aus den Parteien austreten, man kann die Klappe aufmachen, wenn es mal wieder darum geht, Rechte zu beschränken und man kann auch zu dem Schluß kommen, dass man einfach mal wieder das Auto oder andere Verkehrsmittel benutzt. Ich selbst werde mindestens 2010 kein einziges Flugzeug besteigen. Wenn wir die Sicherheitsfanatiker schon nicht mit guten Argumenten zur Raison bingen können, dann entziehen wir ihnen einfach die wirtschaftliche Basis. Und natürlich sollte man sich der Angstmacherei entziehen. Nur, wer sich der Angst entzieht, kann wirklich frei sein!
Trotz allem wünsche ich allen Lesern einen guten Rutsch in´s Jahr 2010 und viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit”. Noch ist das ja nicht verboten ![]()
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Kundenkarte = Ausspähung
27.1.2009 von Lutz Ressmann.
Nun, ich hab´s ja schon immer gesagt: Wer Kundenkarten nutzt, kann sich sicher sein, dass sein Kaufverhalten minutiös ausgespäht wird. Das kann irgendwann einmal böse enden. Hier ein Link zum Thema:
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Tut sich doch noch was?
7.10.2008 von Lutz Ressmann.
Ich habe ja nun schon lange nichts mehr geschrieben. War aber irgendwie vielleicht auch nicht nötig, zudem doch die Medien voll sind mit Fällen des Verstoßes gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Ein Skandal reiht sich an den nächsten und es ist nicht mal die Spitze des Eisbergs. Nun dürfte endlich auch dem letzten Hinterbänkler klar sein, das Datenschutz mehr ist, als eine Sonntagsveranstaltung.
Ich kann mich nur wiederholen: Das Datenschutzrecht muß verschärft werden. Insbesondere müssen die Strafandrohungen um ein Vielfaches erhöht werden und es müssen Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe geltend gemacht werden können (natürlich nur in besonders schweren Fällen). Die Kontrolldichte muß ebenfalls deutlich erhöht werden.
Desweiteren bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung, gerade vor dem Hintergrund der letzten Fälle, ein für alle mal stoppt. Warten wir es mal ab. Vielleicht tut sich jetzt doch noch mal was in Sachen Datenschutz. Aber wir müssen weiter am Ball bleiben, vor allem weil wir mit der Finanzmarktkrise ja noch einen weiteren Kandidaten haben, der ebenfalls skandalös daherhommt und dem Thema Datenschutz leicht den Rang ablaufen könnte.
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BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
31.5.2008 von Lutz Ressmann.
Die Jüngsten, skandalösen Verstöße gegen jede datenbschutzrechtliche Regel machen eines deutlich: Ein Gesetz ohne nachhaltige Kontrolle und drakonische Strafen bingt nichts. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Gesetz. Es dürfte kaum ein Unternehmen oder eine Institution geben, die nicht gegen dieses Gesetz verstößt. Mit irgendwelchen Apellen oder Kungelrunden kommt man da nicht weiter. Nur schweres Geschütz kann hier Abhilfe schaffen.
Wenn die Datenschutzbehörden, namentlich die jeweilen Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzbeauftragen nicht mehr Durchgiffsrechte und mehr Ressourcen erhalten, um die Einhaltung des Gesetzes auch nachhaltig kontrollieren zu können (z.B. durch regelmäßige Prüfung, ähnlich wie eine Steuerprüfung), dann bleibt das BDSG ein Papiertiger. Schlimmer noch: dem Bürger bleiben verfassungsrechtliche Bestimmungen in Richtung informationelle Selbstbestimmung verwehrt. Im Grunde liegt hier ein weiterer, schwerwiegender Verfassungsbruch vor.
Auch die Strafandrohungen müssen in abgestufter Form heraufgesetzt werden. Es nutzt nichts, einem milliardenschweren Großkonzern eine Ordnungsstrafe von 250.000 EUR aufzuerlegen, denn das zahlt er aus der Portokasse. Nein, die Ordnungsgelder müssen rauf bis zu 2-stelligen Millionenbeträgen und ferner müssen in besonders schweren Fällen auch Freiheitsstrafen gegen die betroffenen Rechtsstörer ausgesprochen werden können. So macht man das.
Aber ich habe es ja schon öfter mal gesagt: Der Staat hat aus ureigensten Interessen heraus nicht das geringste Interesse an der Durchsetzung des von ihm selbst kodifizierten Datenschutzrechts. Der Bürger hat nur eine Chance. Selbst wachsam zu sein und im Falle von Verstößen hefltige Schadensersatzforderungen öffendlichkeitswirksam einzufordern.
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Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
19.3.2008 von Lutz Ressmann.
Nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (siehe auch dieses Blog), kann es nicht überraschen, dass das BVG nunmehr auch eine Einstweilige Anordnung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Damit sind Teile des Gesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Daten dürfen bei den Providern zwar gespeichert werden, aber von den Ermittlern nur bei besonders schweren Straftaten abgerufen werden. Die Beschwerde von mehr als 30.000 Bürgern gegen dieses die Grundrechte massiv beeinträchtigenden Gesetzes zeigt also bereits erste Wirkungen. Solche Eilanträge vor dem BVR gehen nur selten durch.
Die Formulierungen des Gerichts, wie “den Betroffenen können Nachteile von ganz erheblichem Gewicht” drohen, lassen vor allem vor dem Hintergrund der letzen Urteile erwarten, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in wesentlichen Teilen oder sogar ganz gekippt wird. Da es ein europäisches Gesetz ist, wird Deutschland wohl auch mit der EU in Konflikt geraten. Das Gericht scheint sich darum nicht zu scheren, und das ist gut so! Ich kann nur laut Beifall klatschen: Das BVG spricht z.B. sensationell gute Urteile zum Schutz der Bürgerrechte!
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